Mitgliedschaft

Für einen Antrag auf Mitgliedschaft sollte bitte das vorhandene Formblatt verwendet werden. Man kann es, wie alle anderen für eine Mitgliedschaft maßgeblichen Informationen, hier herunterladen.

Wir sind bestrebt, mit für einen Segelclub relativ niedrigen Beiträgen auszukommen. Beiträge und Liegeplatzgebühren werden allerdings bei Nichtinanspruchnahme oder Austritt während eines Kalenderjahres nicht zurückgezahlt. Der Club muss seine über das Jahr verteilten finanziellen Verpflichtungen, etwa die beträchtliche Seepacht von 4.000 €, längerfristig einplanen.

Ordentliche Mitglieder zwischen 18 und 65 Jahren, bei Ehepaaren nur eines, sind zur Mitarbeit an gemeinschaftlichen Aufgaben, z.B. Stegaufbau, verpflichtet. Alternativ werden Ersatzzahlungen berechnet. Kinder werden ab 8 Jahren als Mitglied aufgenommen und sind vorher Gäste. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können nur zusammen mit mindestens einem Elternteil, das ordentliches Mitglied wird, eintreten, da wir bei unserer dünnen Funktionerdecke Eltern abwechselnd als zweite Aufsicht beim Jugendtraining benötigen.

Die Mitgliedschaft wird durch den Schriftwart bestätigt. Der Schlüssel für die Clubanlage kann beim 1. Vorsitzenden oder beim Schriftwart nach z.B. telefonischer Absprache abgeholt werden.

Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes erfolgt zunächst probeweise bis zur nächsten Jahreshauptversammlung. Während dieser Zeit sind die Pflichten und Rechte eines ordentlichen Mitgliedes gültig. Bei eventueller Ablehnung der Mitgliedschaft durch die Jahreshauptversammlung erhielte man den Aufnahmebeitrag zurück.

Neben dem Status der ordentlichen Mitgliedschaft gibt es eine Fördermitgliedschaft. Merkmale: fördernd, z.B. finanziell; geringerer Jahresbeitrag; kein Bootsliegeplatz; in der Regel nicht segelnd oder nur gelegentlich mitsegelnd; in Mitgliederversammlungen stimmberechtigt; Schlüssel zum Clubgelände; nicht arbeitsstundenpflichtig.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich spätestens drei Monate vor Jahresende beim Schriftwart eingegangen sein und wird erst zum Jahresende wirksam.

Weitere Informationen:
Vereinssatzung
Mitgliedschaft
Beitragsordnung
Arbeitsstundenregelung